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Verbraucherschutz kompakt

Wichtige Regeln zu Widerruf, Gewährleistung und Umgang mit Mahnungen für den Alltag.

Aktualisiert am: 2025-09-30 · Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufen-und-bestellen/widerrufsrecht-und-rueckgaberecht-10376

Widerruf & Rückgabe

Online- und Haustürkäufe lassen sich meist innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen.

  • Das Widerrufsrecht gilt für Fernabsatzverträge (Online, Telefon, Haustür) – Ausnahmen betreffen z. B. maßgeschneiderte Waren oder versiegelte Hygieneprodukte.
  • Der Händler muss vorab über Widerrufsrecht, Fristen und Rücksendekosten informieren. Fehlende Belehrung verlängert die Frist auf 12 Monate + 14 Tage.
  • Widerruf schriftlich erklären (E-Mail reicht). Paket innerhalb von 14 Tagen zurückschicken und Belege aufbewahren.

Hinweis: Bei digitalen Inhalten entfällt das Widerrufsrecht erst nach ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Download.

Gewährleistung vs. Garantie

Gewährleistung ist gesetzlich, Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen.

  • Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Lieferung (bei gebrauchten Waren mind. 1 Jahr). In den ersten 12 Monaten muss der Händler beweisen, dass kein Fehler vorlag.
  • Mängel zeitnah dokumentieren und schriftlich Nachbesserung (Reparatur oder Ersatz) verlangen. Nach zwei erfolglosen Versuchen sind Rücktritt oder Preisnachlass möglich.
  • Garantiebedingungen genau lesen: Sie gelten zusätzlich und dürfen die Gewährleistung nicht einschränken.

Praxis-Tipp: Fotos und schriftliche Fristsetzung beschleunigen die Abwicklung.

Inkasso & Mahnungen

Unberechtigte Forderungen lassen sich mit einem kurzen Widerspruch stoppen.

  • Mahnung prüfen: Stimmt der Vertrag? Sind Beträge nachvollziehbar? Bei Fehlern schriftlich widersprechen und Kopien aufbewahren.
  • Inkassokosten sind gedeckelt (§ 13a RDG). Fordere eine detaillierte Aufstellung und zahle nur berechtigte Beträge.
  • Bei gerichtlichem Mahnbescheid unbedingt innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen – sonst droht Vollstreckung.

Unterstützung bieten Verbraucherzentralen oder Schuldnerberatungen.

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