Mietvertrag selbst kündigen

Kurze Einordnung

Bereite eine klare schriftliche Kündigung vor und prüfe Vertrag, Zugang und gesetzlichen Termin.

Frage 1 von 4 0 %
Allgemeine Information, keine Einzelfall-Rechtsberatung. Im Zweifel fachliche Beratung einholen.

Praktische Orientierung

Was prüfe ich zuerst?

  • Vertrag, aktuelles Schreiben, Daten und vorhandene Nachweise vollständig abgleichen.
  • Fehlende Angaben als offen behandeln; lokale Regeln gegebenenfalls separat prüfen.

Rechtsgrundlage

  • § 568, § 573c BGB sind für diese Einordnung relevant; die verlinkten Einzelnormen nennen Voraussetzungen und Grenzen.

Was sage oder schreibe ich jetzt?

  • „Ich beziehe mich auf [Schreiben/Sachverhalt] vom [Datum]. Bitte bestätigen oder erläutern Sie [offener Punkt] und übersenden Sie [Unterlage]. Ich prüfe den Vorgang anschließend.“

Was tue ich jetzt?

  • Sachverhalt zeitnah und nachweisbar mitteilen oder beantworten.
  • Keine verbindliche Entscheidung allein aus dem Checker ableiten; Zahlungen nicht eigenmächtig vollständig einstellen.

Was dokumentiere ich?

  • Vertrag, vollständige Schreiben und Anlagen, Zugangsnachweise, Fotos oder Abrechnungsbelege passend zum Fall.

Was mache ich danach?

  • Antwort abwarten, neue Unterlagen erneut prüfen und vereinbarte Kontakte protokollieren.

Wann ist fachliche Beratung besonders wichtig?

  • Bei laufenden Fristen, hohen Beträgen, Gesundheitsgefahr, Räumungsrisiko oder widersprüchlichen Unterlagen.

Benötigte Unterlagen

  • Mietvertrag und Nachträge
  • Vollständige Schreiben samt Anlagen
  • Nachweis von Versand und Zugang
  • Passende Fotos, Belege und Gesprächsnotizen

Amtliche Quellen

Typische Ausgangsfragen

Sind Vertragsart und alle Vertragsparteien geprüft?
Kann die Kündigung schriftlich und unterschrieben versandt werden?
Ist ein nachweisbarer Zugang geplant?
Wurde der Kündigungstermin anhand von § 573c und Vertrag geprüft?