🆕 Was darf die Polizei?

Was darf die Polizei?

Polizeikontrollen gehören zum Alltag – ob im Straßenverkehr, auf öffentlichen Plätzen oder bei Einsätzen zu Hause. Viele Menschen wissen aber nicht genau, was die Polizei in welchen Situationen darf und wo ihre Grenzen liegen.

Diese Seite gibt dir einen vereinfachten Überblick über typische Befugnisse – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Hinweis (keine Rechtsberatung):

Die Informationen sind vereinfacht und können die Rechtslage nur grob skizzieren. Je nach Bundesland, Situation und Einzelfall gelten unterschiedliche Regeln. Wenn du unsicher bist, wende dich an eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Allgemeine Verkehrskontrolle

Allgemeine Verkehrskontrollen sollen die Verkehrssicherheit gewährleisten. Grundlage sind meist Straßenverkehrsrecht und Polizeibefugnisse der Länder.

Typischerweise erlaubt

  • Anhalten von Fahrzeugen zur Kontrolle.
  • Prüfung von Führerschein und Fahrzeugschein.
  • Sichtprüfung des Fahrzeugs von außen.
  • Fragen zur Fahrtüchtigkeit (z. B. Alkohol, Müdigkeit).

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Aufforderung auszusteigen, etwa bei Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum oder bei Gefahr.
  • Weitergehende Kontrollen am Fahrzeug (Innenraum, Kofferraum) bei konkreten Gründen oder Verdachtsmomenten.

In der Regel nicht erlaubt

  • Vollständige Durchsuchung des Fahrzeugs ohne Anlass oder Verdacht.
  • Mitnahme von Handy oder privaten Gegenständen ohne rechtliche Grundlage.
  • Abwertende oder einschüchternde Behandlung – respektvoller Umgang ist geboten.
Unsicher, ob eine konkrete Kontrolle rechtmäßig war? Nutze den Grauzonen-Checker „Darf die Polizei das?“.

Identitätsfeststellung

Personalien dürfen aufgenommen werden, wenn es einen rechtlichen Bezug gibt – etwa nach einer Ordnungswidrigkeit, bei Verdacht einer Straftat, zum Schutz einer Person oder in Gefährdungslagen.

Typischerweise erlaubt

  • Nach einem Ausweis fragen.
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum aufnehmen.
  • Kurzes Festhalten, bis die Identität geklärt ist, wenn kein Ausweis vorliegt.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Mitnahme zur Dienststelle, wenn die Identität vor Ort nicht sicher festgestellt werden kann.
  • Abgleich mit Datenbanken bei rechtlicher Grundlage.

In der Regel nicht erlaubt

  • Völlig anlasslose Kontrollen ohne Bezug zur Lage (Ausnahmen können landesrechtliche Gefahrenabwehrbefugnisse vorsehen).
  • Unbegründete, übermäßig lange Festhaltung.
Bei Unsicherheit zu einer konkreten Kontrolle hilft der Grauzonen-Checker „Darf die Polizei das?“.

Durchsuchungen

Es gibt Unterschiede zwischen Durchsuchungen von Personen, Sachen oder Wohnungen. Wohnungsdurchsuchungen unterliegen meist einem Richtervorbehalt; „Gefahr im Verzug“ kann Ausnahmen begründen.

Typischerweise erlaubt

  • Abtasten der Kleidung bei konkretem Verdacht auf gefährliche Gegenstände.
  • Durchsuchen von Taschen oder Rucksäcken bei bestimmten Verdachtslagen.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Durchsuchung der Wohnung in der Regel mit richterlicher Anordnung, außer bei dringender Gefahr.
  • Umfassende Durchsuchung des Fahrzeugs, wenn ein konkreter Anlass vorliegt.

In der Regel nicht erlaubt

  • Vollständige Durchsuchung ohne Anlass.
  • Durchsuchung von Wohnungen oder Räumen, die nichts mit der betroffenen Person zu tun haben.
Einschätzung zu einem Einzelfall brauchst du? Probiere den Grauzonen-Checker „Darf die Polizei das?“.

Handy & digitale Geräte

Digitale Geräte enthalten besonders persönliche Daten. Maßnahmen benötigen oft eine klare gesetzliche Grundlage.

Typischerweise erlaubt

  • Sicherstellung eines Handys als mögliches Beweismittel bei konkretem Verdacht.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Auswertung von Inhalten meist nur mit richterlicher Anordnung oder eindeutiger gesetzlicher Grundlage.

In der Regel nicht erlaubt

  • Spontanes „mal eben in Chats schauen“ ohne rechtliche Grundlage.
  • Erzwungenes Herausgeben von Passwörtern – das Aussageverweigerungsrecht kann greifen, abhängig von der Rolle im Verfahren.

Alkohol- und Drogentests

Es gibt Unterschiede zwischen freiwilligen Vortests (Atem-/Schnelltest) und einer Blutentnahme. Letztere ist deutlich stärker geregelt.

Typischerweise erlaubt

  • Fragen nach Alkoholkonsum oder Drogen.
  • Anbieten eines freiwilligen Atemtests.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Anordnung einer Blutentnahme meist mit richterlicher Zustimmung oder bei Gefahr im Verzug.

In der Regel nicht erlaubt

  • Zwang zum Pusten ohne gesetzliche Grundlage – Details sind komplex, bei Unsicherheit Rechtsrat einholen.

Mitnahme zur Dienststelle

Eine Mitnahme kann in Betracht kommen, wenn Identität geklärt oder eine Festnahme vollzogen werden muss – oder zum Schutz der Person.

Typischerweise erlaubt

  • Mitnahme zur Identitätsfeststellung, wenn die Identität vor Ort nicht geklärt werden kann.
  • Mitnahme nach einer rechtmäßigen Festnahme.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Längeres Festhalten oder Gewahrsam, zum Beispiel zum Schutz oder zur Abwehr von Gefahren gemäß Landespolizeirecht.

In der Regel nicht erlaubt

  • Mitnahme ohne nachvollziehbaren Grund.
  • „Erziehungsmaßnahme“ ohne rechtliche Grundlage.
Unklar, ob deine Mitnahme korrekt war? Schau in den Grauzonen-Checker „Darf die Polizei das?“.

Deine Rechte im Überblick

Auch bei Polizeikontakt hast du Rechte. Ruhiges, respektvolles Verhalten hilft meistens, Situationen nicht eskalieren zu lassen.

Typischerweise erlaubt

  • Respektvollen Umgang erwarten und respektvoll reagieren.
  • Nach Gründen für Maßnahmen fragen („Warum werde ich angehalten?“).
  • Sich rechtlichen Rat holen.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Aussageverweigerungsrecht: In Strafverfahren hast du oft das Recht, keine belastenden Angaben zu machen – Details hängen von deiner Rolle ab.

In der Regel nicht erlaubt

  • Respektlose oder diskriminierende Behandlung durch Einsatzkräfte.
  • Maßnahmen ohne rechtliche Grundlage oder Verhältnismäßigkeit.
Wenn du das Gefühl hast, dass etwas nicht rechtmäßig ablief, nutze den Grauzonen-Checker „Darf die Polizei das?“.