Mieterhöhung prüfen

Kurze Einordnung

Ordne eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ein, ohne vorschnell zuzustimmen.

Frage 1 von 4 0 %
Allgemeine Information, keine Einzelfall-Rechtsberatung. Im Zweifel fachliche Beratung einholen.

Praktische Orientierung

Was prüfe ich zuerst?

  • Schreiben, Zugang, Begründung sowie alte und neue Nettokaltmiete vergleichen.
  • Örtlichen Mietspiegel, Kappungsgrenze und lokale Sonderregeln separat prüfen.

Rechtsgrundlage

  • § 558 regelt die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; § 558a die Begründung; § 558b Zustimmung und gerichtliche Geltendmachung.

Was sage oder schreibe ich jetzt?

  • „Ich habe Ihr Erhöhungsverlangen vom [Datum] erhalten. Bitte erläutern Sie [offener Punkt] und übersenden Sie [Unterlage]. Eine abschließende Erklärung gebe ich nach Prüfung ab.“

Was tue ich jetzt?

  • Nicht allein wegen des Checker-Ergebnisses zustimmen oder ablehnen.
  • Beträge und Wohnungsmerkmale anhand der Begründung prüfen.

Was dokumentiere ich?

  • Vollständiges Schreiben, Anlagen, Zugangsnachweis, Mietvertrag und frühere Erhöhungen.

Was mache ich danach?

  • Offene Punkte schriftlich klären; bei lokaler Vergleichsmiete den passenden Mietspiegel prüfen.

Wann ist fachliche Beratung besonders wichtig?

  • Bei unklarer Frist, hohem Betrag, Streit über Wohnungsmerkmale oder drohender Zustimmungsklage.

Benötigte Unterlagen

  • Mietvertrag
  • Erhöhungsschreiben samt Anlagen
  • Nachweis des Zugangs
  • Frühere Erhöhungsschreiben
  • Örtlicher Mietspiegel, falls vorhanden

Amtliche Quellen

Typische Ausgangsfragen

Liegt das Erhöhungsverlangen in Textform mit Begründung vor?
Sind bisherige und verlangte Nettokaltmiete klar?
Sind frühere Erhöhungen und deren Zeitpunkte bekannt?
Ist der örtliche Mietspiegel oder das genannte Begründungsmittel geprüft?