Mieterhöhung prüfen
Kurze Einordnung
Ordne eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ein, ohne vorschnell zuzustimmen.
Allgemeine Information, keine Einzelfall-Rechtsberatung. Im Zweifel fachliche Beratung einholen.
Praktische Orientierung
Was prüfe ich zuerst?
- Schreiben, Zugang, Begründung sowie alte und neue Nettokaltmiete vergleichen.
- Örtlichen Mietspiegel, Kappungsgrenze und lokale Sonderregeln separat prüfen.
Rechtsgrundlage
- § 558 regelt die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; § 558a die Begründung; § 558b Zustimmung und gerichtliche Geltendmachung.
Was sage oder schreibe ich jetzt?
- „Ich habe Ihr Erhöhungsverlangen vom [Datum] erhalten. Bitte erläutern Sie [offener Punkt] und übersenden Sie [Unterlage]. Eine abschließende Erklärung gebe ich nach Prüfung ab.“
Was tue ich jetzt?
- Nicht allein wegen des Checker-Ergebnisses zustimmen oder ablehnen.
- Beträge und Wohnungsmerkmale anhand der Begründung prüfen.
Was dokumentiere ich?
- Vollständiges Schreiben, Anlagen, Zugangsnachweis, Mietvertrag und frühere Erhöhungen.
Was mache ich danach?
- Offene Punkte schriftlich klären; bei lokaler Vergleichsmiete den passenden Mietspiegel prüfen.
Wann ist fachliche Beratung besonders wichtig?
- Bei unklarer Frist, hohem Betrag, Streit über Wohnungsmerkmale oder drohender Zustimmungsklage.
Benötigte Unterlagen
- Mietvertrag
- Erhöhungsschreiben samt Anlagen
- Nachweis des Zugangs
- Frühere Erhöhungsschreiben
- Örtlicher Mietspiegel, falls vorhanden